Bonusheft

Es gibt zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur Prophylaxe, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier:

So funktioniert das Bonusheft 

Nach der Rechtslage steht jedem gesetzlich versicherten Patienten für eine Zahnersatzversorgung ein Festzuschuss zu, der sich nach dem vorhandenen Zahnbefund richtet. Regelmäßige, mindestens 1x jährliche Kontrolluntersuchungen und Eintragung in das Bonusheft und das über 5 bzw. 10 Jahre aufeinanderfolgend, kann Ihren Festzuschuss um 60% – 75% erhöhen.

Fehlt der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft,

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr   (Individualprophylaxe/Putztraining)

sollten diese schnellstmöglich nach getragen werden. Voraussetzung für das “Nachstempeln” ist allerdings, dass die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) im fraglichen Zeitraum durchgeführt worden ist.

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Sie fangen sozusagen von vorne an und müssen fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis Sie wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse haben.

Sollen wir Sie erinnern? Wir bieten Ihnen gerne unseren

Recall-Service an. Sprechen Sie uns an.

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